Windpocken - Regelung Oberstufe - Verlängerung

Aktualisierung: Verlängerung der Maßnahme

Handhabung bezüglich der Windpockennachweise - Teil 3:

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die an der Marienschule Kurse belegen und ihre Immunität über den Impfpass bisher nicht nachweisen konnten, haben die Möglichkeit, bei ihrem Arzt eine Titterbestimmung durchführen zu lassen. Bei Immunität muss dieser Nachweis dem Gesundheitsamt vorgelegt werden, sodass dann im Idealfall ein Besuch der Schule vor dem 14.09. 21.09. möglich ist.

Sollte keine Immunität bestehen, so dürfen sie bis zum 14.09. 21.09. (ausschließlich) weder die Marienschule, das Ludwigsgymnasium noch unsere Schulen betreten. Nach derzeitigem Stand dürften dann alle ab dem 21.09. wieder die Schulhäuser besuchen.